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Die Sportvereine und Sportverbände sollen ihre Ausbildungsprogramme wie folgt umsetzen:
- Sie betreiben eine konsequente Nachwuchsförderung und unterstützen und beobachten die schulische Ausbildung ihrer Sporttalente.
- Sie sind für die sportliche Ausbildung der Sporttalente allein verantwortlich.
- Die Sporttalente werden von qualifizierten Trainerinnen und Trainern unterrichtet und begleitet.
- Die Trainings und Wettkämpfe finden im Rahmen der Nachwuchsförderung statt.
- Die Trainings dauern in der Regel nicht länger als bis 18.00 Uhr. Die entsprechenden Sportanlagen stehen während dieser Zeit zur Verfügung.
- Zusätzlich geführte Morgentrainings sollen wenn möglich am Dienstag und Donnerstag von 10.20 Uhr bis 12.00 Uhr statt finden.
- Die Sportverantwortlichen erstellen für die Sporttalente eine mittelfristige, zielorientierte Trainings- und Wettkampfplanung. Diese Planung wird vor Semesterbeginn (jeweils spätestens bis am 30. Juni und am 31. Januar) dem Koordinator und den Erziehungsberechtigten vorgelegt.
- Zur Standortbestimmung und weiterer Planung der Fördermassnahmen im schulischen und im sportlichen Bereich werden mit den Sporttalenten, im Beisein der Erziehungsberechtigten, der Trainerin oder des Trainers (wenn nötig mit dem Koordinator und der Klassenlehrperson) Besprechungen zur Planung des kommenden Semesters durchgeführt.
- Die Trainerin oder der Trainer besprechen und unterschreiben vor dem Eintritt in die Kunst- und Sportklassen Thun mit dem Sporttalent die Charta.