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Allgemeine Anforderungen für den Talentbereich Tanz
Die Zeitspanne zwischen dem 11. und 16. Altersjahr ist für die Tanzausbildung entscheidend. In diesen Jahren müssen die für einen späteren Übertritt an eine anerkannte Berufsschule erforderlichen Fähigkeiten erworben werden. Um dies zu erreichen, ist ein jahrelanges, in der Kindheit beginnendes Training nötig. Das erfordert ab dem 13. Altersjahr täglichen Unterricht von 90 Minuten in Klassisch oder Modern.
Unerlässlich sind Musikalität und Rhythmusgefühl, ausgeprägte Selbstdisziplin und Belastbarkeit.
Die körperlichen Voraussetzungen müssen vorhanden sein. Um eine Karriere als Tänzerin oder Tänzer ins Auge zu fassen, ist eine ärztliche Abklärung durch einen Orthopäden mit Ballettkenntnissen notwendig.
Es sollen keine Sportarten betrieben werden, die dem Tanz abträglich sind (Reiten, Akrobatik).
Zwischenprüfungen
Jährlich muss eine Zwischenprüfung abgelegt werden, in der die Fachjury über den Verbleib in der Kunst- und Sportklassen Thun entscheidet.
Förderklasse Bern
Seit 1990 werden in Bern jeweils am Samstagnachmittag die Klassen zur Förderung begabter Ballettschülerinnen und -Schüler im Alter von 11 bis 16 Jahren durchgeführt. Der Unterricht steht tänzerisch und körperlich begabten Schülerinnen und Schülern offen, die allenfalls eine professionelle Ausbildung im Talentbereich Tanz in Erwägung ziehen und mehrmals pro Woche zusätzlich trainieren.
Finanzieller Aufwand
Grundsätzlich geht der für den Talentbereich Tanz anfallende finanzielle Aufwand zu Lasten der Eltern.
Auskunft Talentbereich Tanz
Frau Kathrin Schneider, Mittlere Strasse 27, 3600 Thun
Telefon: +41 33 222 23 55
E-Mail: kbschneider@outlook.com