Massgebend für eine Aufnahme sind ausschliesslich Kriterien, die im musischen Bereich liegen. Grundlage bilden folgende Bestimmungen:
Die Jugendlichen zeichnen sich durch überdurchschnittliche Begabungen und Leistungen im musischen Bereich aus.
Das Amt für Kindergarten, Volksschule udn Beratung (AKVB) kann auf Antrag der Schulleitung der OS Progymatte Thun Schülerinnen und Schüler aus dem Förderprogramm der Kunst- und Sportklassen ausschliessen, wenn die Leistungen im Bereich Musik und/oder das Arbeits- und Lernverhalten im Schulunterricht nicht mehr gegeben sind.