Allgemeine Aufnahmekriterien
Massgebend für eine Aufnahme sind ausschliesslich die Kriterien, die im gestalterischen Bereich liegen. Grundlage bilden folgende Bestimmungen:
- Die Jugendlichen zeichnen sich durch überdurchschnittliche Begabungen und Leistungen im gestalterischen Bereich aus.
- Das Interesse am gestalterischen Talentbereich und ein entsprechendes Engagement sind vorhanden.
- Die Verpflichtung, bis Ende der obligatorischen Schulzeit ein Skizzenbuch / Arbeitstagebuch zu führen, wird eingegangen. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Arbeitsumfang von 5 Stunden pro Woche.
- Die Bereitschaft, Kurse und Praktika ausserhalb des obligatorischen Schulunterrichts zu besuchen, muss vorhanden sein.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme.
Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) kann auf Antrag der Schulleitung der OS Progymatte Thun Schülerinnen und Schüler aus dem Förderprogramm der Kunst- und Sportklassen Thun ausschliessen, wenn die Leistungen im Bereich Gestalten und / oder das Arbeits- und Lernverhalten im Schulunterricht nicht mehr gegeben sind.