Stadt Thun, Direktion Bildung Sport Kultur, Amt für Bildung und Sport
Die Stadt Thun führt eine ständige Fachkommission Kunst- und Sportklassen ohne Entscheidungsbefugnis. Ihre Aufgaben werden in der Bildungsverordnung der Stadt Thun umschrieben. Das Sekretariat wird vom Amt für Bildung und Sport geführt. Die Fachkommission stellt an die zuständige Schulleitung Antrag über die Aufnahme und den Ausschluss von Schülerinnen und Schülern.
Fachkommission
Die Fachkommission Kunst- und Sportklassen besteht aus sechs Mitgliedern:
Präsident |
Hanspeter Fuhrer |
Mitglied Musikschule Region Thun |
Barbara Bachmann |
Mitglied Schulleitung |
Felix Bräm |
Mitglied Schulkommission |
Nicolas Glauser |
Mitglied Amt für Bildung und Sport |
Stefanie Zurbuchen |
Koordinator |
Jürg Schmid |
Stand: 7. November 2022
Aufnahme
Die Interessenten für eine Aufnahme in die Kunst- und Sportklassen Thun können jeweils bis Mitte Dezember die Anmeldeunterlagen an den Koordinator einsenden. Die Fachkommission Kunst- und Sportklassen stellt jeweils Anfang März der Schulleitung der OS Progymatte Thun Antrag, wer ab dem kommenden Schuljahr auf Schuljahresbeginn die Kunst- und Sportklassen Thun besuchen soll. Dieser Antrag beruht auf einem eingehenden Studium und zusätzlicher Abklärungen der eingegangenen Anmeldeunterlagen durch die Fachkommission.
Der Entscheid der Fachkommission wird jeweils nach den Sportferien an die Eltern der Interessenten schriftlich kommuniziert.
Ausschluss
Die Schulleitung der OS Progymatte Thun kann auf Antrag der Fachkommission Kunst- und Sportklassen Schülerinnen und Schüler aus dem Förderprogramm der Kunst- und Sportklassen Thun wegweisen. Wer die schulischen (Leistungen und / oder Arbeits- und Lernverhalten im Schulunterricht), musischen oder sportlichen Kriterien nicht mehr erfüllt, verliert die Berechtigung, der Kunst- und Sportklassen Thun anzugehören. Die Erfüllung der Kriterien wird von der Fachkommission periodisch überprüft. Die Charta dient als Vertragsbasis. Schülerinnen und Schüler, welche nicht in Thun wohnhaft sind, wechseln nach dem Ausschluss auf den nächsten Semesterbeginn wieder in die Schule ihrer Wohngemeinde zurück.